Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. SYSPROMO
(Liefer- und Zahlungsbedingungen)

§1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für
alle Liefergeschäfte des Verkäufers. Abweichende Bestimmungen des Käufers, insbesondere abweichende Einkaufsbedingungen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt ist.

§2. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Niederlassung des Verkäufers auf
Rechnung und Gefahr des Käufers. Teillieferungen sind dem Verkäufer ausdrücklich gestattet. Die Ware wird unversichert versand. Versäumt der Käufer die rechtzeitige Abnahme der Ware, so hat der Verkäufer das Recht, nach Setzen einer Nachfrist von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Liefertermine haben nur dann Gültigkeit, wenn diese ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer bestätigt worden sind. Bei Einwirkung durch höhere Gewalt oder Lieferverzögerung durch Vorlieferanten, wird eine zugesagte Lieferfrist oder Abnahmefrist ohne weitere Vereinbarung um die Dauer der Behinderung verlängert. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind in jedem Falle ausgeschlossen.

§3. Mängelrüge    
Mit Mängel behaftete Ware ist spätestens binnen 7 Tagen
zurückzusenden. Bei späterem Wareneingang werden keinerlei Reklamationen anerkannt. Handelsübliche oder geringe Änderungen in Qualität der Ware dürften nicht beanstandet werden. Bei Lohnarbeiten, die durch den Verkäufer ausgeführt werden, besteht Haftung lediglich
für die ausgeführten Arbeiten. Der Käufer kann
bei Mängeln nur die kostenlose Nacharbeit verlangen. Bei Ware, deren Preis so bemessen ist, dass es sich um Preiswert- und nicht um Konfektionsware handelt, insbesondere bei T-Shirts , müssen kleinere Fehler durch den Käufer in Kauf genommen werden. Eine Mängelrüge hier ist nicht statthaft.

§4. Druckaufträge
Die angegebenen Filmkosten beziehen sich auf reprofähige Vorlagen. Wir behalten uns vor, unzureichende Druckvorlagen kostenpflichtig nachzuarbeiten. Dunkle Textilien erfordern einen Unterdruck. Die Druckvorkosten erhöhen sich jeweils um eine zusätzliche Farbe, einen Film und ein Sieb. Siebe werden nach dem Druckvorgang wieder ausgewaschen und stehen für eine Neuauflage nicht mehr
zur Verfügung, es sei denn der Käufer bestellt ausdrücklich ein Standsieb. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Verzichtet der Kunde auf Erstellung eines Andruckes, so sind Reklamationen bezüglich der Druckfarbe und Qualität gänzlich ausgeschlossen.
Fehlmengen oder Mängel bis zu 10% der Gesamtmenge sind vom Kunden zu akzeptieren und kein Reklamationsgrund für die Gesamtmenge. Geringe Farbabweichungen lassen sich im Textildruck nicht immer vermeiden und sind daher kein Reklamationsgrund. Für alle vom Kunden gestellten Artikel übernimmt die SysPromo für den Aufdruck keinerlei Haftung, bzw. Garantie.

$5. Rechnungsstellung
Die Rechnung wird am Versandtag erstelltEine Valutierung bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt ohne Abzug. Als Datum der Rechnungslegung gilt bei Banküberweisung der der Tag der Gutschrift, bei Scheckzahlungen der Tag der endgültigen Gutschrift bei der Bank des Verkäufers. Zahlungen werden stets zur Begleichung älterer und bereits fälliger Rechnungen zuzüglich aufgelaufener Verzugszinsen und Mahnkosten verwendet.

§6. Zahlung
Aufträge bis zu einem Rechnungsbetrag bis € 150,00 sind sofort bei Warenübernahme zur Zahlung fällig. Rechnungen können nur bar, mit Scheck oder durch Überweisungen gezahlt werden. Aufrechnungen mit Gegenkäufen oder die Zurückhaltung von Teilbeträgen sind nicht zulässig.

§7. Zahlungsverzug
Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz berechnet. Für jede Zahlungserinnerung durch den Verkäufer, werden dem Käufer € 5,00 Mahngebühr in Rechnung gestellt. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein. so kann der Verkäufer für noch aussenstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.

§8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bis zu deren vollständigen Bezahlung aller sich aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer ergebenden gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen einschliesslich der Nebenforderungen und etwaiger Schadensersatzansprüche (Saldenhaftung). Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes veräussern oder weiterverarbeiten. Jede Pfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter, ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Bei Pfändung der Waren durch Dritte, muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen.

§9. Angebote
Alle abgegebenen Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Zwischenverkauf von Posten vorbehalten.

$10. Patente und Warenzeichen u.s.w.
SysPromo kann nicht haftbar gemacht werden für Kosten oder Verluste, die sich aus der Verletzung von Patenten, Warenzeichen, amtlich geschützten Zeichnungen oder Urheberrechten entsprechend den Zeichnungen, Spezifizierungen oder Angaben des Kunden ergeben. SysPromo ist also weder dem Kunden noch Dritten gegenüber verantwortlich für die Verwendung von Waren, die ein Patent, eine geschützte Zeichnung, ein Urheberrecht, ein Lizenzmotiv oder Warenzeichen verletzten. Dies gilt auch für die Verwendung von Worten, Zeichnungen und Symbolen, die der Kunde als Druckauftrag erteilt hat. Der Kunde ist also selbst für das Copyright verantwortlich und stellt SysPromo von allen Ansprüchen von dritter Seite frei, die sich aus dem Vorwurf missbräuchlicher Verwendung ergeben sollten. Dies gilt auch, wenn SysPromo zur grafischen und/oder technischen Gestaltung vom Kunden konsultiert wurde.

§11. Sondervereinbarungen
Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese beeinträchtigen in keiner Weise die hiervon nicht berührten Paragraphen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und behalten aufgrund dessen ihre Gültigkeit.

§12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Firmensitz von SysPromo Gerichtsstand ist ausschliesslich Wiesbaden